Öffentliche Aufträge 2021

Information über geplante Ausschreibungen und Zuschlagserteilungen gemäß § 20 VOB Teil A

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Gemäß § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. Internetportalen, darüber zu informieren, wenn bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer oder bei einer freihändigen Vergabe der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Die Informationen müssen 6 Monate vorgehalten werden und folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers, das gewählte Vergabeverfahren, den Auftragsgegenstand, den Ort der Ausführung und den Namen des beauftragten Unternehmens. 

 

Gemäß § 20 Abs. 4 der VOB/A hat der Auftraggeber fortlaufend, z.B. auf Internetportalen, über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Diese Informationen müssen folgende enthalten: Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers, den Auftragsgegenstand, den Ort der Ausführung, die Art und der voraussichtliche Umfang der Leistung und der voraussichtliche Zeitraum der Ausführung. 

 

Die Stadt Uetersen hat die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg ab dem 01.01.2021 mit der Durchführung sämtlicher Vergabeverfahren dieser Art beauftragt.

Die vorstehenden Pflichtinformationen für die betroffenen Maßnahmen der Stadt Uetersen werden auf der Homepage des Kreises Pinneberg www.kreis-pinneberg.de unter dem Link https://www.kreis-pinneberg.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Ausschreibungen.html veröffentlicht.