Pfändungsschutz von Sozialgeld: Achtung Anderung
17.01.2012
Pfändungsschutz von Sozialgeld: Achtung Änderung
Bis zum 31.12.2011 waren Leistungen aus der Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Erziehungsgeld,
Grundrente, Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Kindergeld und Leistungen der Pflegeversicherung
vor Pfändung geschützt. Nach Ablauf des 31.12.2011 endet dieser Pfändungsschutz.
Wer ab l. Januar 2012 auf den oben angeführten Pfändungsschutz nicht verzichten will, muss
nunmehr ein Pfäldungsschutzkonto (P-Konto) bei einer Bank einrichten. Die Banken werden
hinreichend beraten und Hilfestellung leisten.


