Was benötige ich für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung?
Ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist
- jede erlaubte
- auf Gewinnerzielung gerichtete
- auf Dauer angelegte
- selbständige Tätigkeit.
Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und falls Sie ausländische/r Staatsbürger/in sind zusätzlich noch die Aufenthaltserlaubnis mit.
Falls es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zudem auch die entsprechende Erlaubnis mit, sofern diese bereits erteilt ist.
Die Gewerbeanmeldung hat grundsätzlich unverzüglich mit Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Das gleiche gilt, wenn
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird,
die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder - der Betrieb aufgegeben wird.
Bei Fragen zur Gewerbean-, -ab, -ummeldung oder zu evtl. erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen im Bürgerbüro. Hierdurch können unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens vermieden werden. Gewerbeangelegenheiten können auch im Bürgerbüro Haseldorfer Marsch erledigt werden.
Die ausgefüllte Gewerbemeldung, sowie sonstige benötigte Unterlagen können Sie dann entweder persönlich zu unseren Sprechzeiten in unserem Dienstgebäude abgeben, per Post an uns senden oder aber als Fax uns zukommen lassen.
Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihre jeweilige Gewerbemeldung benötigen, den sog. Gewerbeschein, ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns persönlich besuchen. Für den Gewerbeschein wird eine Gebühr i.H.v. 25,00 Euro erhoben. Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung beträgt 10,00 Euro.
Sollten es Ihnen nicht möglich sein zu unseren Sprechzeiten vorstellig zu werden, können Sie gerne einen von Ihnen schriftlich bevollmächtigen Dritten mit dem entsprechenden Wunsch beauftragen.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der rechten Seite.
Das Bürgerbüro in Haseldorf ist wie folgt zu erreichen:
Bürgerbüro Haseldorfer Marsch, Hauptstraße 23, 25489 Haseldorf, Tel. 04129/9799-0, Fax: 04129/9799-13
Frau Sörensen
Tel. 04129/9799-0
soerensen@stadt-uetersen.de
Frau Noffke
Tel. 04129/9799-19
noffke@stadt-uetersen.de
Frau Plüschau
Tel. 04129/9799-14
plueschau@stadt-uetersen.de
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie jeden 1. Dienstag im Monat 16.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung


